Allgemeine Garantiebestimmungen für die Schweiz

Die Basko Orthopädie Handelsgesellschaft mbH (im Folgenden: „Basko Healthcare“) gewährt ihren Kunden in Ergänzung etwaiger gesetzlicher Ansprüche für ihre Produkte folgende Rechte:
Der allgemeine Garantiezeitraum für die Produkte von Basko Healthcare erstreckt sich auf die ersten 6 Monate ab Kaufdatum.
Ein abweichender Garantiezeitraum besteht für folgende Produkte:
  • SPL-/SPC-Gelenk: 1 Jahr Garantie
  • ToeOFF-/BlueROCKER-/Ypsilon-Orthesen: 1 Jahr Garantie auf Karbonfaser-Formteil
  • COMBO-Komponenten: 1 Jahr Garantie
  • NaviGAIT-Fußheberorthese: 1 Jahr Garantie
  • MultiMotion-Gelenke: 1 Jahr Garantie
  • MultiStatic-Gelenke: 1 Jahr Garantie
  • S.O.T.-Handlagerungsorthese: 1 Jahr Garantie
Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist der Einsatz gemäß der in der Gebrauchsanleitung festgelegten Zweckbestimmung. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufdatums durch die Vorlage der Rechnungs-/Lieferscheinkopie.
Sollte das Produkt während der Garantiezeit infolge eines nachweisbaren Material- oder Herstellungsfehlers Mängel aufweisen, wird es von Basko Healthcare kostenfrei nach deren Ermessen repariert oder durch ein mangelfreies Produkt ersetzt.
Kein Garantiefall liegt vor bei Schäden, Mängeln oder Funktionsstörungen, die durch Bedienung entgegen den Vorschriften der Bedienungsanleitung, unsachgemäße Behandlung, Stoß, Fall oder Verunreinigung, z.B. durch Feuchtigkeit, Sand, Staub oder Schmutz, entstanden sind.
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstanden oder vergrößert wurden.
Die Garantie umfasst nicht die Reparatur, Wartung oder den Ersatz von Teilen, deren Beschädigung bzw. Abnutzung eine regelmäßige Folge des normalen Gebrauchs ist (z.B. Verschleiß an Klettverschlüssen, Polstern und Einstellelementen).
Ebenfalls ausgenommen von der Garantie ist ein Ersatzanspruch wegen Aufwendungen – insbesondere Arbeitszeiten, die durch individuelle Anpassungen oder Montagearbeiten anfallen –, Reisekosten, Verdienstausfall, Honoraren oder sonstigen, in jedweder Form durch den Sachmangel entstandenen Folgeschäden.
Kein Garantieanspruch besteht auch, wenn Modellbezeichnung und/oder Seriennummer entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurden.
Die Garantie erlischt, wenn am Produkt Veränderungen ohne ausdrückliche Genehmigung von Basko Healthcare vorgenommen wurden.
Diese Garantie ist nicht übertragbar. Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.